Yogaleitfaden des Patanjali, Kommentar: “Bem Feststehen in Wahrhaftigkeit erfolgt eine enge Verbindung zwischen (heiliger) Handlung und Frucht.”
“Sobald man also in Wahrhaftigkeit feststeht, gibt es eine direkte Entsprechung zwischen der Handlung und ihrem Ergebnis, ja sogar Aneignung. Für den Wahrhaftigen kommt bei einer Handlung nichts anderes heraus, d.h., er ist selbst ebenso vor bösen Überraschungen gefeit wie die Umgebung von Täuschung und Betrug. Bezieht man allerdings das Gesetz des Karma mit ein, das ja Handlungsverkettung ist, so ist die Tatenfrucht nie vollständig absehbar, da die Handlung selbst das Ergebnis zahlreicher anderer (früherer) Handlungen ist. Dennoch ist es natürlich besser, wenn Wahrhaftigkeit die Grundlage für die Früchte der Taten bildet.”
Die Überlegung über die Sinn- und Umfänglichkeit der Inkarnation(en) führt zu diesem Gedanken: Was ich heute erlebe, ist Resultat all meiner Vergangenheit(en) und ihrer komplexen Anordnungen. Alle Herleitungen, alles, was ich bisher erlebt habe, habe ich nur erlebt, um mein Heute zu erleben, wie ich es erlebe und um mich heute entsprechend in dieser Verantwortung darauf aufbauend zu verhalten. Alles bisherige ist dafür dagewesen, daß es mein Heute erbaut hat, wie es sich mir eben offenbart, so wie man nach langem Weg endlich an eine gewisse Stelle gelangen mag, um von dort den weiteren richtigen Weg einzuschlagen. Aus solcher Überlegung erwächst die Bewußtheit über die Wichtigkeit der Gegenwärtigkeit und über die Verantwortlichkeit, sie zum Nutzen zu gestalten. Stellt man hierbei eine Kongruenz her zwischen den Einsichten, die das Gestern bescherte sowie der heutigen zur Zukunft gerichteten Handlungsnotwendigkeit, wird man zunehmend Herr der eigenen sinnhaften Entwicklung. Dies aber, indem man der Klarheit und Logik des Vollzuges gleichsam ohne hohen Eigenwillen wie beobachtend beiwohnt. Im Vedanta würde man sagen, daß hierzu neben der Bewußtheit in Hinsicht auf die Determinanten der Existenz die völlige Intentionslosigkeit einzutreten hat, um eben dem Vollzug als solchen Raum zu geben und einst die kausale Verstrickung ganz aufzulösen, die überhaupt erst die Weghaftigkeit der (raumzeitlichen) ichhaften Existenz bedingt.